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   BVerwG, 28.06.1973 - II B 30.73   

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https://dejure.org/1973,2845
BVerwG, 28.06.1973 - II B 30.73 (https://dejure.org/1973,2845)
BVerwG, Entscheidung vom 28.06.1973 - II B 30.73 (https://dejure.org/1973,2845)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juni 1973 - II B 30.73 (https://dejure.org/1973,2845)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des § 580 Nr. 7 Buchst. b Zivilprozessordnung - Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung - Unterschied zwischen der Begründung einer Revision und der Begründung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1973 - II B 30.73
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO - innerhalb der Beschwerdefrist - durch Anführung mindestens einer konkreten Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch Angabe des Grundes, der die Anerkennung der "grundsätzlichen Bedeutung" rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung, u.a. BVerwGE 13, 90).
  • BVerwG, 23.01.1970 - II B 50.69

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1973 - II B 30.73
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie mindestens eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht geklärte Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts revisionsrichterlicher Klärung bedarf (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Beschlüsse vom 28. Februar 1968 - BVerwG VI B 22.67 -, vom 25. Juni 1969 - BVerwG VI B 47.68 -, vom 23. Januar 1970 - BVerwG II B 50.69 - und vom 24. November 1970 - BVerwG VI B 32.70 -).
  • BVerwG, 28.02.1968 - VI B 22.67

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1973 - II B 30.73
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie mindestens eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht geklärte Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts revisionsrichterlicher Klärung bedarf (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Beschlüsse vom 28. Februar 1968 - BVerwG VI B 22.67 -, vom 25. Juni 1969 - BVerwG VI B 47.68 -, vom 23. Januar 1970 - BVerwG II B 50.69 - und vom 24. November 1970 - BVerwG VI B 32.70 -).
  • BVerwG, 25.06.1969 - VI B 47.68

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1973 - II B 30.73
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie mindestens eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht geklärte Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts revisionsrichterlicher Klärung bedarf (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Beschlüsse vom 28. Februar 1968 - BVerwG VI B 22.67 -, vom 25. Juni 1969 - BVerwG VI B 47.68 -, vom 23. Januar 1970 - BVerwG II B 50.69 - und vom 24. November 1970 - BVerwG VI B 32.70 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.1962 - V A 481/62
    Auszug aus BVerwG, 28.06.1973 - II B 30.73
    Daraus folgt ohne weiteres, daß als "ein in derselben Sache erlassenes, früher rechtskräftig gewordenes Urteil" im Sinne des § 580 Nr. 7 Buchst. a ZPO nicht auch ein - der Rechtskraft nicht fähiger - Verwaltungsakt in Betracht kommt, auch wenn er unanfechtbar geworden sein sollte, und schon gar nicht das hier in Rede stehende nur behördeninterne Schreiben des Polizeipräsidenten in Berlin vom ... an den Regierungspräsidenten in D., auf Grund dessen der Kläger nach Meinung der Beschwerde als Versorgungsberechtigter des Landes Nordrhein-Westfalen im Sinne des § 63 des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen von 11. Mai 1951 (BGBl. I S. 307) anzusehen ist (vgl. hierzu auch OVG Münster, Urteil vom 24. September 1962 - V A 481/62 - [NJW 1963, 732]).
  • BVerwG, 18.10.1984 - 2 CB 17.84

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Wiederaufnahme des Verfahrens -

    Eine Urkunde wird aber gemäß § 580 Nr. 7 b ZPO auch dann nicht "aufgefunden", wenn sie sich bei der Entscheidung im Vorprozeß bereits in den beigezogenen Verwaltungsvorgängen befand, in die der Kläger jederzeit Einsicht nehmen konnte und Einsicht genommen hat (vgl. auch Beschlüsse vom 28. Juni 1973 - BVerwG 2 B 30.73 - , vom 7. März 1975 - BVerwG 3 B 96.73 - und vom 14. September 1979 - BVerwG 2 B 17.78 -).

    Das Wiederaufnahmeverfahren dient nicht der Behebung derartiger möglicher Mängel eines rechtskräftigen Urteils (vgl. auch hierzu Beschluß vom 28. Juni 1973 - BVerwG 2 B 30.73 - ).

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